Sicher in den Nordseeurlaub
Mit einer Reiseversicherung der HanseMerkur können Sie sich für den Fall einer unvorhersehbaren Stornierung oder Abreise finanziell absichern.
Somit ist man nicht nur vor der Anreise, sondern auch während der Reise abgesichert.
Zusatz zur Reiseversicherung: Corona-Schutz
Viele Reiseversicherungen greifen zwar im Fall einer Corona-Erkrankung, decken aber nicht den Fall der Quarantäne ab. Um seinen Urlaub auch gegen eine angeordnete häusliche Isolation abzusichern, ist der Corona-Zusatzschutz in diesem Jahr für viele ratsam. Bei einem Reisepreis von 1200€ kostet diese zusätzliche Absicherung 29€, zzgl. zum Preis der gewählten Reiseversicherung der HanseMerkur.
Welche Ereignisse sind versichert?
Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund
eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
am Tag der Hinreise (Reisebeginn) die Beförderung oder das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal, Vermieter) verweigert wird.
> mehr Informationen zum Corona-Reiseschutz
Bitte beachten Sie: Der Corona-Reiseschutz ist nur in Zusammenhang mit einer der folgenden Reiseversicherungen buchbar.
Ihre Möglichkeiten für den Reiseschutz
Für die generelle Absicherung Ihrer Reise bieten wir zwei Versicherungen der HanseMerkur an. Zu beiden Versicherungen können Sie optional die Corona-Zusatzversicherung buchen.
Mit der Reiserücktritt & Urlaubsgarantie sind Sie vor und während der Reise gegen krankheitsbedingte Stornierung oder den Abbruch der Reise abgesichert. Mit dem Deutschlandschutz sichern Sie z.B. auch Ihre Anreise mit dem Auto gegen Pannen oder kurze Ausflüge ins benachbarte Ausland für einen Tag in Swinemünde oder einen Trip ins Legoland nach Dänemark ab. Bitte beachten Sie, dass es bei beiden Versicherungen einen Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen gibt. Dieser kann bei der Buchung der Versicherung gegen eine Gebühr mit ausgeschlossen werden.
> Informationen zur Reiserücktritt & Urlaubsgarantie
> Informationen zum Deutschlandschutz
Häufige Fragen zu Versicherungen der HanseMerkur
Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können. Risikopersonen sind daher nicht nur die versicherte Person selbst, sondern auch die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen sowie Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person die Reise gebucht und versichert haben. Beispiele für Risikopersonen:
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern & Enkel
- Onkel & Tanten
- Ehepartner, Lebenspartner & dessen Angehörige
Der Vertragsabschluss für eine Reise-Rücktrittsversicherung sollte direkt nach Buchung der Reise erfolgen. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 29 Tage oder weniger, muss die Reise-Rücktrittsversicherung sofort oder spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Ein unverbindliches Angebot für eine Reiseversicherung, inklusive oder exklusive des Corona-Zusatzes, kann direkt bei der Buchung ausgewählt werden. Nach der Buchung wird das Angebot per Mail an Sie verschickt. Über den beigefügten Link kann die Versicherung dann abgeschlossen werden. Auch nach der Buchung ist es noch möglich die Versicherung hinzuzufügen. > Jetzt Urlaub mit Reiseschutz absichern
Kommt es in Zeiten von Corona zu einer Absage der Reise so können Sie die Versicherung problemlos umbuchen. So geht Ihnen das Geld für die Versicherung nicht verloren. Schicken Sie einfach eine E-Mail an reisepartner@hansemerkur.de mit einem Umbuchungswunsch auf einen anderen Reisetermin. Die Versicherung wird dann auf die neue Reisezeit umgebucht. In der Mail muss folgendes angegeben werden:
- Versicherungsnummer
- Namen der Reisenden
- Alter Reisezeitraum
- Neuer Reisezeitraum
Sollte die neue Reisezeit noch nicht feststehen, geben Sie einfach "Neues Reisedatum noch nicht bekannt" an.
Eine Schadensmeldung muss schriftlich an die Hanse Merkur gehen. Entweder postalisch an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK
Postfach
20352 Hamburg
per Mail:
reiseleistung@hansemerkur.de
oder wenn einer der Versicherungspunkte Reiserücktritt oder Reiseabbruch in Anspruch genommen wird, geht dies auch als Meldung über ein Online-Formular
Der Schadensmeldung muss eine Kopie der Buchungsbestätigung, eine Kopie des Versicherungsnachweises, die Adressdaten des Versicherungsnehmers, Bankdaten für mögliche Erstattungen und zusätzliche Dokumente für den Beweis des Schadensfalls beiliegen. Außerdem muss je nach Schadensfall das richtige Formular mit ausgefüllt werden.