Jetzt Nordsee trotz Corona! Urlaub in Niedersachsen & Schleswig-Holstein
Aktuelles zu Corona-Reisebestimmungen & Tipps für Ihren Nordseeurlaub 2022 in Schleswig-Holstein (mit den Inseln Sylt, Föhr und Amrum) und Niedersachsen.
Inhaltsübersicht
- Aktuelle Reisebestimmungen an der Nordsee
- Sommerurlaub 2022 – darum jetzt sichern!
- Ostern & Pfingsten – im Frühling an die Nordsee
- Kostenfrei stornierbare Unterkünfte finden
- Stornobedingungen bei 2G, Lockdown, Reiseverbot oder Quarantäne
- Sicher buchen: Corona-Zusatzversicherung
- Was ist aktuell an Freizeitaktivitäten möglich?
- Weitere Fragen
- Zum Corona-Newsletter anmelden
Reisebestimmungen an der Nordsee
(Stand: 4.4.2022)

Urlaub in Niedersachsen trotz Corona
Seit dem 3.4.22 gibt es keine Reisebeschränkungen mehr. Die aktuelle Verordnung tritt mit Ablauf des 29.4.22 außer Kraft.
> Was ist aktuell in NDS möglich?
Fragen zu Corona Einschränkungen in Niedersachsen
(Quelle: Information des Landes Niedersachsen)
(Quelle: FAQ der Landesverordnung Niedersachsens)
Frage nicht beantwortet? Mehr Informationen erhalten Sie bei der Corona-Hotline Niedersachsens: 0511 – 120 6000
Nordseeurlaub in Schleswig-Holstein trotz Corona
Schleswig-Holstein hat die Regeln für die Beherbergung zum 19.3.22 weiter gelockert. Es gibt keine Einschränkungen für die Beherbergung mehr.
(Quelle: Corona-Bekämpfungsverordnung von SH)
Hier gibt es eine Übersichtskarte über die Testzentren in Schleswig-Holstein.
> Was ist aktuell in SH möglich?
Fragen zu Corona-Reisebestimmungen in SH
- Es ist kein Nachweis über vollständige Impfung nötig
- Kein Testnachweis bei Anreise nötig
- Vor Ort sind keine Tests nötig
- Es ist kein Nachweis über Genesung nötig
- Kein Testnachweis bei Anreise nötig
- Vor Ort sind keine Tests nötig
- Es ist kein negatives Testergebnis bei Anreise nötig
- Keine Tests vor Ort nötig
- Es sind keine Tests nötig
Frage nicht beantwortet? Mehr Informationen erhalten Sie bei der Corona-Hotline Schleswig-Holsteins: 0431 – 797 000 01
Sommerurlaub 2022 an der Nordsee – Jetzt suchen & buchen!
Nach einem turbulenten 2021 und den Erfahrungen im Bereich des Tourismus bis jetzt, gehen wir davon aus, dass wir wie in den letzten beiden Jahren, ohne weitreichende Verbote, den Sommerurlaub an der Nordsee genießen können.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Ferienwohnung an der Nordsee für 2022 und lassen Sie sich von der Vorfreude durch die dunkle Jahreszeit bringen.
Denn Nordsee-Kenner wissen: Die perfekte Nordsee-Unterkunft für den Sommer 2022 sichert man sich am besten frühzeitig! Neben der momentan noch großen Auswahl gibt es hier und da auch ein Schnäppchen zu entdecken. Besonders große Unterkünfte für den Urlaub mit Familie und Freunden sind rar, sehr beliebt und daher schnell ausgebucht. Fix sein lohnt sich hier also besonders!
Den grünen Frühling an der Nordsee genießen
Im Frühjahr an die Nordsee zu reisen lohnt sich gleich aus zweierlei Gründen: Der Frühling ist nicht nur wunderschön durch die grün sprießenden Blätter und die Farbtupfen der Frühblüher, im Frühling ist durch die meist noch etwas frischere Brise noch nicht so viel los.
Hinweise zu Stornierungsmöglichkeiten haben wir für Sie weiter unten zusammengefasst.
Die aktuellen Reisebestimmungen finden Sie weiter oben.
Viele Feiertage liegen zwischen April und Juni und so bieten sich auch verlängerte Wochenenden für einen Kurzurlaub an der Nordsee an.
Besonders in der arbeitnehmerfreundlichen Woche zwischen Himmelfahrt und Pfingsten (26.05. – 06.06.) werden die schönsten Unterkünfte schnell ausgebucht sein. Aber auch Ostern ist eine beliebte Reisezeit.
Tschüss Unsicherheit – hallo kostenlos stornierbare Unterkunft
Die aktuelle Unsicherheit bezüglich sich oft ändernder Reisebedingungen lässt sich leicht umgehen: Mit einer kostenfrei stornierbaren Unterkunft sehen Sie den Änderungen entspannt entgegen. Bis 45 Tage vor Anreise können Sie ohne anfallende Stornierungsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Planen Sie Ihren Urlaub jetzt und schauen später noch einmal, ob die dann geltenden Reisebedingungen für Ihren Urlaub passen.
Stornobedingungen bei 2G-Regel, Lockdown, Reiseverbot oder Quarantäne
Bekomme ich bei einem erneuten Lockdown bzw. coronabedingtem Reiseverbot mein Geld erstattet?
Sollte es zu einem erneuten Beherbergungsverbot kommen und Gastgeber aufgrund dessen Gäste nicht beherbergen dürfen, so können Gastgeber ihre Vermietungsleistung nicht erbringen. In diesem Fall dürfen keine Stornierungsgebühren erhoben werden und Gäste haben Anspruch auf Erstattung der ggf. bereits geleisteten Zahlungen. *
Wie sind die Stornierungsbedingungen falls mein Wohnort als Risikogebiet eingestuft wird und ich nicht reisen kann?
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, denn hier kommt es auf den konkreten Fall und die Formulierung in den Landesverordnungen an.
Wenn Gastgeber Gäste aus Risikogebieten laut Verordnung des jeweiligen Bundeslandes, in das gereist werden soll, nicht beherbergen dürfen, liegt das vertragliche Risiko insoweit beim Gastgeber. In diesem Fall, ist es dem Gastgeber nicht erlaubt, die Reisekunden zu beherbergen. Folglich ist dem Gastgeber die Leistung nicht möglich und es können keine Stornierungsgebühren erhoben werden. Gäste haben Anspruch auf Rückerstattung ggf. bereits geleisteter Zahlungen.
Wenn Gäste aus Risikogebieten laut Verordnung nicht in das Zielbundesland einreisen dürfen, liegt aus rechtlicher Sicht um das vertragliche Risiko bei den Gästen, die die eigentlich erlaubte Vermietungsleistung nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Gastgeber Stornierungsgebühren erheben. Diese werden auf Basis des gesamten Mietpreises berechnet, wobei der Gastgeber sich ersparte Kosten (z.B. Reinigungs- und Wäschekosten) sowie Erträge aus anderweitigen Vermietungen der Ferienunterkunft anrechnen lassen muss. Eine Bearbeitungsgebühr darf der Gastgeber nicht berechnen.
Das gleiche gilt im Übrigen, sofern der Kunde am Heimatort einer Beschränkung unterliegt, die es ihm untersagt, einen gewissen Radius außerhalb seines Wohnorts zu touristischen Zwecken zu verlassen. *
Wie sind die Stornierungsbedingungen, wenn ich in Quarantäne muss oder selbst an Covid-19 erkranke?
Sollten Gäste nicht anreisen dürfen, weil sie sich in Quarantäne begeben müssen oder selbst an Covid-19 erkrankt sind, fällt dies in den vertraglichen Risikobereich des Kunden. In diesem Fall haben Gastgeber das Recht, Stornierungsgebühren zu erheben.
Diese werden auf Basis des gesamten Mietpreises berechnet, wobei der Gastgeber sich ersparte Kosten (z.B. Reinigungs- und Wäschekosten) sowie Erträge aus anderweitigen Vermietungen der Ferienunterkunft anrechnen lassen muss. Eine Bearbeitungsgebühr darf der Gastgeber nicht berechnen. *
Für diesen Fall können Sie sich z.B. mit der Corona-Zusatzversicherung der HanseMerkur absichern.
Sicher buchen: Corona-Zusatzversicherung
Da oft nicht alle Pandemiefälle von regulären Reiseversicherungen abgedeckt werden, bieten wir Ihnen mit dem Corona-Zusatz der HanseMerkur die Möglichkeit, sich auch gegen Stornierungsgebühren bei z.B. einer Quarantäneanordnung abzusichern. Dieser wird bei der Buchung einer Reiseversicherung einfach als Zusatz mit ausgewählt.
Häufige Fragen
Welche Freizeitmöglichkeiten erwarten mich vor Ort?
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Regelungen je Bundesland. Bitte scrollen Sie in der grauen Box nach unten, um zu der Tabelle mit den verschiedenen Freizeitmöglichkeiten zu gelangen.
Bitte scrollen Sie in der grauen Box nach unten, um zu der Tabelle mit den verschiedenen Freizeitmöglichkeiten zu gelangen.
* Haftungsausschluss
Wir haben diese Einschätzungen von einer auf das Reiserecht spezialisierten Anwaltskanzlei erhalten. Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Informationen jedoch nicht verbindlich sind. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass Gerichte im Streitfall den hier dargelegten Einschätzungen folgen. Eine Haftung für die auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte ist daher ausgeschlossen.
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